Gesetze / Asylgesetz

AsylG

§ 41 (weggefallen)

Stand: 10.06.2019

VerwaltungsrechtBund63 Entscheidungen

Für § 41 AsylG liegt kein Text vor.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm

§ 40 § 42